Internationales Steuerrecht

Unternehmen, die aus Deutschland ins Ausland expandieren wollen, müssen sowohl die steuerrechtlichen Vorschriften ihres Heimatlandes als auch diejenigen des Ziellandes beachten. Gleiches gilt natürlich auch für ausländische Unternehmen, die in Deutschland mit einer Dependance Fuß fassen wollen. Klier & Ott ist auf beide Fälle spezialisiert, deckt die steuerrechtliche Beratung für Deutschland unter Berücksichtigung des internationalen Kontextes ab und sucht - wenn nötig - im Zielland nach verlässlichen und kompetenten Steuerrechtsexperten, die unseren Mandanten dann dort zur Seite stehen. Dabei ist es egal, ob eine deutsche Firma einen Geschäftszweig in den USA, der Türkei, Polen oder in Südafrika gründen oder ein indisches Unternehmen künftig Geld in Deutschland verdienen will: Wir klären den jeweiligen steuerrechtlichen Hintergrund und sichern das neue Projekt damit ab.